Ein Unternehmer, der in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebiet einen Gewerbebetrieb führt, hat Anspruch gegen die Kommune, dass diese für sein Grundstück eine Zufahrt zu öffentlichen Verkehrswegen erstellt, die zum Befahren mit Schwerlasttransportern geeignet ist.
Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Der Kläger ist Eigentümer eines Anwesens in der Gemarkung