Rundfunknutzer in Behinderten- und Pflegeheimen zahlen keinen Rundfunkbeitrag. Demgegenüber wird von Behinderten und Pflegebedürftigen, die in Privatwohnungen leben, ein – wenn auch ermäßigter – Beitrag erhoben.
Dies verstößt nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVG) aber nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Für eine komplette Befreiung von der Beitragspflicht müssen einkommensschwache Personen ihrer Bedürftigkeit