Das Land Brandenburg muss eine Autofahrerin entschädigen, deren Fahrzeug auf einer Bundesstraße durch infolge von Mäharbeiten hochgeschleuderte Steine beschädigt worden ist.
Der Bundesgerichtshof hat durch ein Revisionsurteil die Revision des Landes Brandenburg gegen ein entsprechendes Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zurückgewiesen, das damit rechtskräftig ist.
Die Klägerin war mit ihrem Pkw