Eine Erbberechtiger hat Anspruch darauf, zur Feststellung möglicher Pflichtteilsergänzungsansprüche das Grundbuch einzusehen.
Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) München im Fall einer Erbin.
Diese hatte beim Grundbuchamt die Erteilung von unbeglaubigten Grundbuchauszügen „über eventuelle Grundbesitze“ des verstorbenen Vaters beantragt. Diese benötige sie zur Klärung von möglichen Erbergänzungsansprüchen gegen Personen, an