Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in mehreren von insgesamt noch ca. 150 anhängigen Verfahren gegen die Stadt Selm entschieden, dass die Anhebung des Hebesatzes der für die mit Wohngebäuden bebauten Grundstücke maßgeblichen Grundsteuer B von bislang 445% auf nunmehr 825% rechtmäßig ist und die dagegen erhobenen Klagen abgewiesen.
Die Kläger machten