Keine Haftung für offenkundige Gefahrenstellen
Gericht
OLG Brandenburg
Art der Entscheidung
Urteil
Datum
13. 09. 2005
Aktenzeichen
11 U 20/05
Entscheidungsgründe
Entscheidungsgründe:
I.
Der Kläger nimmt den Beklagen auf materiellen und immateriellen Schadenersatz wegen eines Unfalls in Anspruch, den er am 19.06.2003 auf dem Grundstück des Beklagten