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Hausmeister- und Gartenpflegearbeiten

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Urteil zur Betriebskostenabrechnung
Aktuelles

Betriebskosten: Vermieter dürfen Sach- und Arbeitsleistungen nach fiktiven Kosten abrechnen

Vermieter können die von ihrem Personal erbrachten Hausmeister- und Gartenpflegearbeiten nach den fiktiven Kosten abrechnen, die bei Erbringung der Leistungen durch Dritte entstanden wären. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung der Klägerin in Köln. Die Parteien streiten über die Positionen “Gartenpflege” und “Hausmeister” in der
17 Dez. 2012 2 min read
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