Tote Haustiere müssen grundsätzlich in so genannte Tierkörperbeseitigungsanstalten gebracht werden, da Gesundheit und Umwelt nicht durch toxische Stoffe gefährdet werden dürfen. Es gibt aber auch Ausnahmen.
Darauf machen die Anwälte des juristischen Ratgeberportals Mein-Nachbarrecht.de (http://mein-nachbarrecht.de) aufmerksam.
Die Experten für Nachbarrecht und Nachbarschaftsrecht erklären, dass einzelne Tiere, die