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Hausverkäufer

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Arglistiges Verschweigen von Feuchtigkeit: Hauskaufvertrag muss rückabgewickelt werden
Aktuelles

Arglistiges Verschweigen von Feuchtigkeit: Hauskaufvertrag muss rückabgewickelt werden

Ein Hausverkäufer muss Schadensersatz zahlen und die Rückabwicklung des Kaufvertrags hinnehmen, wenn er dem Käufer Feuchtigkeitsmängel arglistig verschwiegen hat. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg geurteilt. Der verhandelte Fall: Die Parteien schlossen im Juli 2012 einen Kaufvertrag über ein Hausgrundstück in Emden. Nachdem der Käufer in das Haus einzog, bemerkte er
18 Feb. 2015 2 min read
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