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Heizkostenabrechnung

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Messung des Heizungsverbrauch
Aktuelles

Heizkostenabrechnung: Mieter muss untaugliches Messgerät nicht hinnehmen

Wenn ein Haus- oder Wohnungseigentümer mit seinem Mieter die Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnet, dann hat er dafür Sorge zu tragen, dass die dafür eingesetzten Messgeräte auch funktionstauglich sind. Ansonsten muss er sich auf andere Abrechnungsmethoden einlassen und gegebenenfalls Einbußen hinnehmen. Darauf weist der Infodienst Recht und Steuern der LBS hin. An
06 Jan. 2014 1 min read
Keine Freistellung von Kardinalpflicht: Ablesefirma haftet für fehlerhafte Heizkostenabrechnung
Ablesefehler

Keine Freistellung von Kardinalpflicht: Ablesefirma haftet für fehlerhafte Heizkostenabrechnung

Beauftragt eine Hausverwaltung eine Spezialfirma mit der Ablesung der in den einzelnen Wohnungen verbrauchten Wärmeenergie, muss sie sich auf deren Heizkostenabrechnung verlassen können. Jedenfalls kann das Messunternehmen sich nicht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von jeglicher Haftung bei auftretenden Fehlern freistellen. Noch dazu, wenn diese auf eigenes grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen
11 Okt. 2012 1 min read
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