Eine Gemeinde darf auch dann Hundesteuer erheben, wenn ein Hund sich nicht nur im Gemeindegebiet aufhält, sondern seinen Halter auch an entfernte Orte begleitet.
Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden. Damit ist eine Hundehalterin mit ihrer Klage gegen den Hundesteuerbescheid auch im Berufungsverfahren erfolglos geblieben.
Die beklagte Gemeinde hat