Der Landkreis Südwestpfalz hat einer Hundehalterin aus Eppenbrunn zu Recht die Haltung von mehr als zwei Huskys in einem allgemeinen Wohngebiet untersagt.
Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße entschieden.
Der verhandelte Fall: Die Klägerin ist Eigentümerin eines mit einem Wohngebäude und Nebengebäuden bebauten Grundstücks in Eppenbrunn, das in