Einem Verein darf eine Stadt die Aufstellung eines Informationsstandes in der Fußgängerzone nicht mit dem Argument verwehren, der Verein sei steuerlich nicht als gemeinnützig anerkannt.
Das entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.
Geklagt hatte ein Tierschutzverein gegen die Stadt Freiburg, nachdem diese ihm eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Informationsstandes in