Dem Kunden eines Telekommunikationsunternehmens steht Schadensersatz zu, wenn sein DSL-Anschluss für mehrere Wochen ausfällt.
Das hat der für das Telekommunikationsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
Infolge eines Fehlers des beklagten Telekommunikationsunternehmens bei einer Tarifumstellung konnte der Kläger seinen DSL-Internetanschluss in der Zeit vom 15. Dezember 2008 bis zum 16.