Einer Hartz-IV Bezieherin stehen höhere Unterkunftskosten zu, wenn die bisherige Wohnung nicht mehr den gesundheitlichen Anforderungen genügt.
Das hat das Sozialgericht Gießen in einem Eilverfahren entschieden.
Die 59jährige Frau bewohnte zusammen mit ihrem Sohn eine Mietwohnung im 4. Stock eines Hauses in Gießen. Ein Aufzug war nicht vorhanden. Das Jobcenter