Eine Klausel im Mietvertrag, wonach die Haltung von Katzen der Einwilligung des Vermieters bedarf, ist grundzulässig zulässig. Dieser darf seine Zustimmung allerdings nur verweigern, wenn Beeinträchtigungen der Wohnung oder Störungen oder Gefährdungen anderer Personen zu befürchten sind.
Das geht es einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München hervor.
Eine Münchnerin hatte