Ein Feuerstättenbescheid darf nur bei einer Feuerstättenschau oder auf der Grundlage der Daten des vom Bezirksschornsteinfegermeister geführten Kehrbuchs ergehen.
Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Die Kläger sind Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks, in dem sich seit 2003 auch ein an einen Schornstein angeschlossener Kaminofen befindet. Dieser Schornstein