Der Umbau eines Gebäudes zu einer Kita in einem allgemeinen Wohngebiet ist generell zulässig. Der von Kindern in einer solchen Einrichtung auch beim Spielen im Freien verursachte Lärm ist den Eigentümern benachbarter Wohnungen oder Wohngrundstücke in der Regel zumutbar. Für das umgebaute Gebäude sind allerdings gegebenenfalls die Vorschriften der Landesbauordnung