Das Interesse der Miteigentümer an einem leichten und gefährdungsfreien Zugang zum Haus überwiegt das Interesse von Eltern an einer Rampe für den Kinderwagen.
Das hat das Amtsgericht München entschieden.
Das Interesse der Miteigentümer an einem leichten und gefährdungsfreien Zugang zu dem Haus überwiegt in der Regel das Interesse von Eltern