Das Amtsgericht München hat in einem Urteil vom 14.08.2013 (Az. 452 C 11426/13) entschieden, dass schon bei einmaliger vorbehaltsloser Zahlung der erhöhten Miete eine konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung vorliegen kann.
Bereits wenn die erhöhte Miete einmalig vorbehaltslos überwiesen wird, jedenfalls bei mehrmaliger vorbehaltsloser Überweisung, kann diese Zahlung