Die Anlieger des Tilla-Durieux-Parks in Berlin-Tiergarten müssen die Kosten für die Herstellung der Grünanlage nun doch nicht tragen.
Dies folgt aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin.
Der verhandelte Fall: Das Bezirksamt Mitte von Berlin hatte im Jahre 2003 den Tilla-Durieux-Park fertiggestellt, der südlich des Potsdamer Platzes auf dem Gelände des