“Schubladenverfügung” auf eigene Kosten
Gericht
LG Bonn
Art der Entscheidung
Urteil
Datum
11. 12. 2008
Aktenzeichen
14 O 100/08
Tenor
Die einstweilige Verfügung durch Beschluss vom 22.09.2008 wird zu Ziffer 3 des Tenors teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.