Ein Erlebnis-Freizeitpark darf für den Fall, dass der Abrechnungschip nach dem Besuch nicht wieder vorgelegt werden kann, in seinen AGB keine pauschale Schadensersatzklausel in Höhe des maximalen Kreditrahmens festsetzen.
Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht im Gegensatz zur Vorinstanz geurteilt.
Die Beklagte ist Betreiberin eines Erlebnis-Freizeitparks im südlichen Brandenburg. Nach der