Ein Anwohner muss eine nur etwa 3 m vor seinem Grundstück aufgebaute Wand aus 24 Seecontainern, die – in 3 Reihen gestapelt – sich vor seinem Grundstück auf einer Höhe von ca. 8 m auftürmen, nicht hinnehmen.
Das hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem Eilverfahren beschlossen.
Die Container sollen als Lärmschutz während