Ein Verpächter darf eine frei zugängliche Pachtfläche nach dem Ende des Pachtvertrages nicht ohne den Willen des Pächters und ohne eine ihm dies gestattende gesetzliche Anordnung wieder in Besitz nehmen.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgerichts – Steinfurt entschieden.
Die Parteien haben im einstweiligen