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Lebensplanung

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Urteil zu Eigenbedarfskündigung
Aktuelles

Keine Rechtsmissbräuchlichkeit: Kündigung wegen eines bei Mietvertragsabschlusses noch nicht absehbaren Eigenbedarfs

Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages beabsichtigt oder zumindest erwägt, die Wohnung alsbald selbst zu nutzen oder sie einem Angehörigen seiner Familie oder seines Haushalts zu überlassen. Das hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung klargestellt. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht
04 Apr. 2013 2 min read
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