Wer sich beim Schneiden von Rosen an den Dornen verletzt und schließlich an den Verletzungen stirbt, dessen Angehörige haben Anspruch auf die Leistungen einer Versicherung für den Fall eines Unfalltods.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Der Ehemann der Klägerin hatte bei der Beklagten unter anderem eine