Ein Nachbar muss die Geräusche eines Mähroboters vom angrenzenden Grundstück dulden, wenn der Lärmpegel auf seinem Grundstück die gesetzlich vorgeschriebenen Werte nicht überschreitet.
Das entschied das Amtsgericht Siegburg.
Der verhandelte Fall: Eine Frau lies den Rasen in ihrem Garten von einem Mähroboter schneiden. Der Roboter mähte bis zu 7,5