Vertragswidrige Doppeltätigkeit des Vermittlungsmaklers
Gericht
OLG Köln
Art der Entscheidung
Berufungsurteil
Datum
11. 03. 2003
Aktenzeichen
24 U 197/02
Leitsatz des Gerichts
Der Vermittlungsmakler verwirkt seinen Provisionsanspruch wegen einer vertragswidrigen Doppeltätigkeit nach § 654 BGB, wenn er auch im Interesse des anderen Vertragsteils vermittelnd tätig wird, ohne dies dem Maklerkunden