Rufausbeutung bekannter Marken / Verhältnis von Hilfstatsachen zur Tatsache selbst
Gericht
LG München I
Art der Entscheidung
Urteil
Datum
31. 05. 2006
Aktenzeichen
1 HK O 11526/05
Tatbestand
Auszüge aus dem Sachverhalt:
Die Klägerin gehört zum EnBW Energie Baden-Württemberg AG Konzern. Ihre 100%ige Tochtergesellschaft, die Yello Strom AG mit