Ein Ehepaar wird durch die von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim einem Bauherrn erteilte Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 Wohneinheiten und Tiefgarage in der bisherigen Ruhezone des Viertels, in dem das Ehepaar ein Einfamilienhaus bewohnt, nicht in eigenen Rechten verletzt.
Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Die Kläger wohnen