Kosten für die Entmüllung eines zum Nachlass gehörenden Hauses stellen keine abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten dar und sind als Kosten für die Verwaltung des Nachlasses im Rahmen der Erbschaftsteuer nicht abzugsfähig.
Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden.
Der verhandelte Fall: Der Kläger ist als Neffe seines verstorbenen Onkels dessen Erbe geworden. Zum