Der Mieter, der den Hausfrieden stört, macht sich schadensersatzpflichtig
Gericht
AG Bremen
Art der Entscheidung
Urteil
Datum
09. 03. 2011
Aktenzeichen
17 C 105/10
Tatbestand
Auszüge aus dem Sachverhalt:
Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche gegen den Beklagten als ehemaligen Mieter wegen vom Beklagten ausgehender Lärmbelästigungen geltend.
Der Beklagte war Mieter