Der Erwerb des Miteigentumsanteils von Schwestern ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Dies ergibt sich auf Grund einer interpolierenden Betrachtungsweise der Befreiungsvorschriften des Grunderwerbsteuergesetz.
Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
Der verhandelte Fall: Der Vater des Klägers übertrug im Jahr 1988 ein Grundstück zu gleichen Teilen auf die Schwestern des Klägers