Springt auf einem Feldweg ein Fußgänger bewusst vor ein heranfahrendes Motorrad und will es um jeden Preis zum Anhalten zwingen, trifft ihn zumindest die Hälfte der Schuld, wenn es zur Kollision kommt. Selbst wenn das Motorrad gar nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen war.
Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.