Bambus, der an die Grenze zum Nachbargrundstück gepflanzt wird, kann wie eine Hecke angesehen werden. Demnach muss die Höhe der Bambusanpflanzung in der Zeit von Oktober bis Februar auf 1,80 m gekürzt werden.
Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Der verhandelte Fall: Ein Hausbesitzer ließ Bambus auf sein Grundstück