Laubrente wegen zu grenznaher Eichen?
Gericht
OLG Karlsruhe
Art der Entscheidung
Urteil
Datum
09. 09. 2009
Aktenzeichen
6 U 184/07
Leitsatz des Gerichts
In einer von Gärten geprägten Siedlungsgegend ist Laubfall in der Regel entschädigungslos hinzunehmen.
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim