Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze
– AGBGB –
Vom 20. September 1982
BayRS 400-1-J
Inhaltsübersicht:
Erster Teil: Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Erster Abschnitt Vereine
Art. 1 Eingetragene Vereine
Art. 2 Vereine, deren Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht
Art. 3 Altrechtliche anerkannte Vereine
Art. 4 Sonstige altrechtliche Vereinigungen
Zweiter Abschnitt