Die vom Schulhof einer Grundschule ausgehenden Lärmimmissionen, die durch die außerschulische Nutzung entstünden, sind für die Nachbarn zumutbar.
Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Die Grundschule in der Ortsgemeinde Kirchwald verfügt neben dem Gebäude und einer Gymnastikhalle über einen Schulhof, der seit 1997 auch außerhalb der Unterrichtszeit zum Spielen genutzt