Ein Kunde, der nach der Manipulation von Messeinrichtungen unerlaubt Strom zum Betrieb einer Cannabisplantage entnommen hat, hat für den Stromverbrauch nach einer Schätzung des Stromversorgers über 50.000 Euro nachzuzahlen.
Das hat der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen im Wesentlichen bestätigt.