Drücken Hagelmassen die Außentür eines Anwesens ein, so ist ein durch das sich im Innern bildende Schmelzwasser entstandener Hausratschaden nicht versichert.
Das besagt ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken.
In dem verhandelten Fall wurde durch einen starken Hagelschauer eine – zuvor ordnungsgemäß geschlossene – Kelleraußentür aufgedrückt, wodurch eine erhebliche Menge Hagelkörner in den