Unrichtige Wiedergabe von Umlauten durch Computer als wichtiger Grund für Namensänderung
Gericht
BVerwG
Datum
01. 10. 1980
Aktenzeichen
7 C 21/78
Leitsatz des Gerichts
Unzuträglichkeiten und Schwierigkeiten im Rechtsverkehr, die sich aus der technisch bedingten unrichtigen Schreibweise von Umlauten im Familiennamen ergeben, können eine Namensänderung rechtfertigen.
Tatbestand
Auszüge aus