Eine Reinigungsfirma muss nicht die günstigste Möglichkeit wählen, eine Ölspur auf der Straße zu beseitigen.
Das entschied das Landgericht Heidelberg und wies die Einwände der Kfz-Haftpflichtversicherung einer Autofahrerin zurück, welche die Reinigung zahlen musste.
Der verhandelte Fall: Eine Frau hatte auf der Autobahn einen Motorschaden. Das Auto verlor dabei Öl,