Ohne Einsicht in die Kostenbelege ist das pauschale Bestreiten einzelner Positionen einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung durch den Mieter unzulässig.
Das hat das Amtsgericht München in einem rechtskräftigen Urteil bestimmt.
Ein Münchner Mieter erhielt im August 2010 seine Betriebskostenabrechnung über die Heiz- und Warmwasserkosten für das Jahr 2009. Es ergab sich daraus