Ein Stromversorger haftet nicht für einen Überspannungsschaden des Kunden, weil er erdverlegte Kabel in dem von ihm betriebenen Stromnetz nicht in regelmäßigen Zeitabständen gewartet und kontrolliert hat.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bielefeld bestätigt.
Die klagenden Eheleute aus Minden beziehen den Strom