Ein Fahrzeug verfügt über keine gültige Umweltplakette, wenn das auf der Plakette am Fahrzeug eingetragene Kennzeichen nicht mit dem am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen übereinstimmt. Bereits das Parken eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne gültige Plakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
So hat das Oberlandesgericht