Der Pachtzins sog. Altverträge kann aufgrund einer Steigerung der Lebenshaltungskosten und des Durchschnittspachtpreises anzupassen sein, nicht aber aufgrund der Steigerung der bei einer Neuverpachtung erzielbaren Pachtpreise.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm beschlossen.
Der verhandelte Fall: Der Antragsteller aus Salzkotten erbte im Jahre 2009 landwirtschaftliche Flächen (Ackerland) in Salzkotten. In einem