Besteht eine qualifizierte Mehrheit, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschließen, einem Wohnungseigentümer die nachträgliche Genehmigung zur Anbringung von Parkbügeln an dessen Stellplätzen zu versagen.
Das bestätigte nun das Amtsgericht (AG) Grevenbroich in einem Rechtsstreit.
Das Gericht hielt die Begründung der WEG für ausreichend. Diese hatte sich darauf berufen, dass das äußere