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Parkhaus

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Verständigungspflicht im Parkhaus
Aktuelles

Verständigungspflicht: Kein automatisches Rechts-vor-Links in Parkhäusern

Fahrbahnen auf großflächigen Parkplätzen und Decks in Parkhäusern gelten weder als Kreuzungen noch Einmündungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Sie dienen nicht dem fließenden Verkehr und unterliegen damit nicht der Rechts-fährt-vor-Links-Regel. Vielmehr besteht hier immer eine grundsätzliche Verständigungspflicht der beteiligten Fahrzeugführer. Darauf hat das Amtsgericht Düsseldorf bestanden. Wie die telefonische Rechtsberatung
12 Apr. 2013 1 min read
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