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Parkplatzeigentümer

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Urteil zu Abschleppkosten
Abgeschleppt

Abschlepp-Warnschild: Grundstückseigentümer darf PKW bis zur Bezahlung der Kosten zurückbehalten

Sein Auto ohne Erlaubnis auf einem fremden Parkplatz abzustellen, ist eine riskante Angelegenheit. Denn der Eigentümer des Grundstücks darf – bei entsprechender Vorwarnung – das Fahrzeug so lange zurückbehalten, bis der Betroffene die Abschleppkosten bezahlt hat. Das meldet der Infodienst Recht und Steuern der LBS. Der Fall: Eine Frau stellte ihren PKW
22 Feb. 2013 1 min read
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